Die Senate
Fachsenate
Das Bundessozialgericht ist in Fachsenate aufgegliedert. Diese entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Drei der Mitglieder sind Berufsrichterinnen/Berufsrichter, zwei ehrenamtliche Richterinnen/Richter. Die sachliche Zuständigkeit der Senate und ihre personelle Besetzung richten sich nach dem Geschäftsverteilungsplan, der jährlich vom Präsidium des Bundessozialgerichts beschlossen wird.
Das Bundessozialgericht nahm im Jahre 1954 mit 10 Senaten seine Tätigkeit auf; zurzeit bestehen 14 Senate.
Großer Senat
Wie bei allen obersten Bundesgerichten besteht auch beim Bundessozialgericht ein Großer Senat. Er entscheidet, wenn in einer Rechtsfrage ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will oder wenn in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung ein Senat den Großen Senat anruft, weil nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erfordert. Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten und je einer Berufsrichterin beziehungsweise einem Berufsrichter der Senate, in denen der Präsident nicht den Vorsitz führt. Dazu kommen mindestens sechs ehrenamtliche Richterinnen/Richter.
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet der Gemeinsame Senat, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen will. Der Gemeinsame Senat hat seinen Sitz in Karlsruhe. Das Verfahren ist im Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes geregelt.
Geschäftsverteilung
Die Verteilung der Geschäfte auf die Senate sowie die Besetzung der Senate mit Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern sind im Geschäftsverteilungsplan geregelt, den das Präsidium des Bundessozialgerichts beschließt.
Geschäftsverteilungspläne des Bundessozialgerichts finden Sie hier.