Organisation
Beim Bundessozialgericht gibt es zurzeit 14 Senate. Diese sind jeweils mit einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter besetzt. Daneben gehören den Senaten je nach Geschäftsanfall zwei beziehungsweise drei weitere Richterinnen oder Richter an.
Die Senate werden unterstützt durch die
Eine Kurzübersicht zur Organisation des Bundessozialgerichts finden Sie hier.