Aktuelle Informationen des Bundessozialgerichts
Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen des Bundessozialgerichts informiert die Medien und die breite Öffentlichkeit sowie die Fachöffentlichkeit über die Arbeit des Gerichts. Dies geschieht durch Termintipp, Medieninformationen, Terminvorschau, Terminbericht und den jährlichen Tätigkeitsbericht.
Termintipp und Medieninformation
Insbesondere für die Medien stellt das Bundessozialgericht einen 14-tägig erscheinenden Termintipp zur Verfügung, der im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante anstehende Verhandlungstermine unterrichtet. Der Termintipp enthält einen kurzgefassten und prägnanten Hinweis auf die zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage, deren praktische Relevanz und den zu Grunde liegenden Sachverhalt.
Über den Ausgang interessanter Verfahren sowie über herausragende Ereignisse unterrichtet das Bundessozialgericht durch gesonderte Medieninformationen. Soweit in den Medieninformationen über Entscheidungen des Bundessozialgerichts berichtet wird, werden Sachverhalt und wesentliche Gründe für das Ergebnis der Entscheidung dargestellt und gegebenenfalls zum besseren Verständnis die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe des Falles erläutert.
Termintipp und Medieninformation sind keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts, sondern lediglich Arbeitsunterlagen für die beim Gericht tätigen Medienvertreter.
Tätigkeitsbericht
Zu Beginn eines jeden Jahres erstattet das Bundessozialgericht einen Bericht über seine Tätigkeit im Vorjahr. Der Tätigkeitsbericht enthält neben Statistiken auch inhaltliche Informationen zur Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts.
Jahrespressegespräch
Beim traditionellen Jahrespressegespräch wird der Tätigkeitsbericht vorgestellt. Es dient nicht nur der Information über Gegenstand und Umfang der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Vorjahr, sondern auch zur Diskussion über aktuell anstehende sozialrechtliche und sozialpolitische Probleme.
