Termine des Bundessozialgerichts
Die Datenbank "Termine" des Bundessozialgerichts unterrichtet die Fachöffentlichkeit umfassend über die Rechtsprechung des Gerichts. Dies geschieht durch die Terminvorschauen und die Terminberichte.
Terminvorschau und Terminberichte werden über die juris GmbH zur Verfügung gestellt. Beim Aufruf dieser Seiten verlassen Sie das Internetangebot des Bundessozialgerichts.
Terminvorschau und Terminberichte
Die Terminvorschauen erscheinen im allgemeinen zehn bis vierzehn Tage vor jeder Sitzung. Sie enthalten eine kurze Darstellung der zur Entscheidung anstehenden Fälle.
Die Terminberichte informieren nach der Sitzung über die Entscheidungsergebnisse.
Die Urteile, die ohne mündliche Verhandlung ergehen, werden nicht in der Sitzung verkündet. Deshalb kann erst nach Zustellung an die Beteiligten über das Ergebnis berichtet werden. Dann erscheint gegebenenfalls auch ein Nachtrag zum ursprünglichen Terminbericht. Die Terminberichte mit Nachtrag sind in der Übersicht mit einem "N" gekennzeichnet.
Die Terminvorschauen und Terminberichte sind keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts. Sie dienen insbesondere zur aktuellen Unterrichtung der Instanzgerichte, Behörden und Verbände.
