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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Beim Bundessozialgericht können ab dem 1. Januar 2007 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.

Nähere Informationen zu den Bearbeitungsvoraussetzungen und die erforderliche Übertragungssoftware EGVP sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des elektronischen Gerichtspostfachs können Sie über den nachstehenden Link erhalten.

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach



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