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Termintipp Nr. 33/08 vom 31. Oktober 2008

Kein Arbeitslosengeld II für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Klägerin zu 1) reiste mit ihrer 1987 geborenen Tochter (Klägerin zu 2) im Jahre 1992 aus dem Kosovo in die Bundesrepublik ein. Nach Ablehnung des Asylantrags erfolgte wegen der Depressionen der Klägerin zu 1) keine Abschiebung. Die Klägerinnen erhielten zuletzt befristete Aufenthaltserlaub­nisse nach § 25 Abs 5 Aufenthaltsgesetz und fortlaufend Leistungen nach dem Asylbewerberleis­tungsgesetz. Im Jahre 2005 lehnte der Beklagte eine Bewilligung von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II ab, weil aus § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II (alter Fassung; heute § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 3 SGB II) folge, dass Asylbewerber von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausge­schlossen sein sollen. Die Klage zum Sozialgericht blieb ohne Erfolg. Das Sozialgericht hat entschie­den, dass der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II rechtmäßig sei und insbesondere nicht gegen die Verfassung verstoße. Der Gesetzgeber sei befugt gewesen, bei der Zuordnung und Gewährung von Sozialleistungen nach dem Aufenthaltstitel zu differenzieren.

Hiergegen wenden sich die Klägerinnen mit ihrer Sprungrevision. Das Sozialgericht habe § 7 Abs 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II falsch ausgelegt. Die Norm sei in jedem Falle aber nicht mehr verfassungs­gemäß. Insbesondere verletze sie die Menschenwürde (Art 1 in Verbindung mit Art 20 Abs 1 Grund­gesetz), sowie den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 Grundgesetz.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts wird in dem Verfahren B 14 AS 24/07 R am Donnerstag, dem 13. November 2008 um 13.15 Uhr (Saal II) darüber zu befinden haben, ob der Ausschluss der Empfänger von Leis­tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Grundsicherung für Arbeitsuchende recht­mäßig ist.

 

Hinweis zur Rechtslage:

§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II aF

Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 vorliegen; dies gilt nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestim­mungen bleiben unberührt.
...

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II idF ab 26. August 2006
...
Ausgenommen sind
...
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

Az.: B 14 AS 24/07 R

             

1) T. K., 2) V. K. ./. JobCenter Essen

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