Bundessozialgericht

Entscheidungsversand

Entscheidungen des Bundessozialgerichts ab 1954 können Sie über unseren Entscheidungsversand bestellen.

Für Ihre Bestellung füllen Sie bitte das Bestellformular aus und senden es ab. Beim Entscheidungsversand werden grundsätzlich folgende Kosten nach dem Justizverwaltungskostengesetz erhoben:

VersandartAnzahl der SeitenKosten
per E-Mailunbegrenzt1,50 Euro pro Entscheidung 1
per Postfür die ersten 50 Seiten0,50 Euro pro Seite
per Postfür jede weitere Seite0,15 Euro pro Seite
1 Die Kosten für eine Datei (eine Entscheidung) betragen 1,50 Euro, für die in einem Arbeitsgang bereitgestellten Dateien insgesamt höchstens 5,00 Euro.

Von der Erhebung der Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn Kopien oder Ausdrucke gerichtlicher Entscheidungen für Zwecke verlangt werden, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. Neben journalistischem und wissenschaftlichem Verwendungszweck wird Kostenfreiheit in folgenden Fällen gewährt:

  • Verwendung durch kirchliche und andere Religionsgemeinschaften (sofern deren Rechtsstellung der einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entspricht),
  • Verwendung durch kommunale Einrichtungen,
  • Verwendung durch soziale Einrichtungen mit öffentlicher Trägerschaft.

Entscheidungsanforderungen können selbstverständlich auch als Brief (Bundessozialgericht, Versendestelle, 34114 Kassel) oder als Fax (+49 (0) 561 3107 213) an uns gerichtet werden.

Bei Fragen zum Entscheidungsversand stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +49 (0) 561 3107 215 gerne zur Verfügung.

Bestellformular

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Das Formular kann sonst nicht gesendet werden.

An Versendestelle@bsg.bund.de

Bitte übersenden Sie mir die Entscheidung/Entscheidungen:
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