Bundessozialgericht

Internationales

Das Bundessozialgericht hat bei seinen Entscheidungen in letzter Instanz nicht nur das deutsche Sozialrecht, sondern insbesondere das Recht der Europäischen Union (Unionsrecht) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Das Bundessozialgericht hat zudem dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg als oberstem rechtsprechenden Organ der Europäischen Union (EU) Fragen hinsichtlich der Auslegung des Rechts der Europäischen Union vorzulegen (Vorabentscheidungsverfahren).

Von großer Bedeutung im Sozialrecht ist neben anderen völkerrechtlichen Verträgen die Europäische Menschenrechtskonvention, auf deren Grundlage der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingerichtet wurde.

Da Unionsrecht vielfach durch die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geprägt ist, ist ein fachlicher Austausch mit Richterinnen und Richtern anderer Nationen und der Europäischen Gerichte unverzichtbar. Das Bundessozialgericht beteiligt sich daher am Rechtsprechungs-Netzwerk "Network of European Superior Courts (SCN)" und am Justiziellen Netzwerk der Europäischen Union (JNEU).

Superior Courts Network

Das Superior Courts Network (SCN) wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) getragen.

Das Netzwerk dient dem Austausch zwischen den europäischen obersten Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Mittelpunkt des Austauschs stehen deshalb Rechtsfragen mit Bezug zu Menschenrechten. Für Deutschland sind alle fünf obersten Gerichtshöfe im Superior Courts Network vertreten. Neben dem Bundessozialgericht sind dies also das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesgerichtshof und der Bundesfinanzhof.

Justizielles Netzwerk der Europäischen Union

Das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU) wird vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) getragen.

Das Netzwerk dient dem Austausch der nationalen Gerichte verschiedener Staaten und des Europäischen Gerichtshofs über ihre Rechtsprechung. In einem Internet-Portal, das nur den Mitgliedern des Netzwerks zur Verfügung steht, veröffentlichen die Mitgliedsgerichte und der Europäische Gerichtshof Informationen über ihre Rechtsprechung zum Recht der Europäischen Union, zu Vorlageverfahren der nationalen Gerichte an den Europäischen Gerichtshof sowie zu wissenschaftlichen Vorarbeiten und Dokumentationen. Für Deutschland sind neben dem Bundesverfassungsgericht alle fünf obersten Gerichtshöfe vertreten. Neben dem Bundessozialgericht sind dies also das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesgerichtshof und der Bundesfinanzhof.

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