Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
Resultate 51 bis 75 von insgesamt 356
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. März 2023 entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind). Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.
Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 9. März 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 1/22 R).
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Urteil vom 7. März 2023, Aktenzeichen B 1 KR 3/22 R), dass der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs nicht dadurch entfällt, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat.
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 9. März 2023 ab 11.15 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 10 EG 1/22 R) mit der Frage befassen, ob Frauen höheres Elterngeld verlangen können, wenn sie arbeitslos waren und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht mehr wie zuvor ausüben konnten.
Unter welchen Voraussetzungen kann schwerbehinderten Menschen das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt werden, das unter anderem zur Nutzung von sogenannten “Behindertenparkplätzen“
berechtigt und weitere Parkerleichterungen nach sich zieht? Bereits zum 30. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung neu geregelt. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu der neuen Rechtsgrundlage ist bisher nicht ergangen.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts wird am 9. März 2023 im Elisabeth-Selbert-Saal in zwei Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob den Klägern das Merkzeichen aG zusteht.
Besteht ein Anspruch auf Krankenhausvergütung für eine medizinisch erforderliche Organtransplantation, obwohl das Spenderorgan aufgrund falscher Angaben des Krankenhauses zur Dringlichkeit der Transplantation zugeteilt wurde?
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 7. März 2023 ab 12.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 3/22 R).
Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon.
Im Rahmen des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am 7. Februar 2023 forderte dessen Präsident, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die Zuständigkeit der Sozialgerichte für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und derzeit in Vorbereitung befindliche Kindergrundsicherung.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht.
Am 19. Dezember 2022 vollendet der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Dr. h.c. Matthias von Wulffen sein 80. Lebensjahr.Dr. h.c. von Wulffen begann nach Studium und Referendariat seine berufliche Laufbahn 1973 in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. 1987 nahm er seine Tätigkeit als Richter am Bundessozialgericht auf. Als dessen Präsident stand er dem Gericht von 1995 bis zum Eintritt in seinen Ruhestand Ende 2007 vor.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat präzisiert (Urteil vom 13. Dezember 2022, Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R), wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt.
Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen, wenn diese dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ausnahmsweise können im Krankenhaus auch diesem Qualitätsmaßstab noch nicht entsprechende innovative Methoden zur Anwendung kommen, wenn es um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung geht, keine andere Standardbehandlung verfügbar ist und die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (so bereits Bundessozialgericht vom 25. März 2021 - B 1 KR 25/20 R). Die für die Praxis entscheidende Frage lautet: Wie kann dieses Potential nachgewiesen werden?Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 13. Dezember 2022 ab 12.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R).
Ist ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, wenn die Freude am Singen im Vordergrund steht? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 11.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 13.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2022 entschieden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R).
Diese Frage betrifft circa 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2018 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2019 begann. Sie profitieren bei der Berechnung ihrer Rente nicht von gesetzlichen Verbesserungen, die zu diesen Zeitpunkten in Kraft getreten sind. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird hierzu am Donnerstag, den 10. November 2022, ab 13.45 Uhr im Weißenstein-Saal mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
Im März 2017 hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis geschaffen. Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis als Kassenleistung erhalten. In der Praxis sind hierzu viele Fragen offen. Wann liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor? Wie viele erfolglose Therapieversuche sind Patienten zumutbar? Welche Anforderungen müssen die behandelnden Ärzte erfüllen? Wie streng dürfen die Krankenkassen die ärztliche Therapieentscheidung kontrollieren?
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 10. November 2022 ab 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R).
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27. Oktober 2022 entschieden (Aktenzeichen B 9 SB 4/21 R).
Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege – insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung – erforderlich ist. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27. Oktober 2022 entschieden (Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R).
Am 20. Oktober 2022 ist der ehemalige Richter am Bundessozialgericht Hans Otto Thiele im Alter von 84 Jahren verstorben.
Darf ein Grad der Behinderung (GdB) auch für jahrelang gelebte Sehstörungen vergeben werden, die nicht vollständig mit objektiven Befunden nachgewiesen sind? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 11:45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 4/21 R).
Besteht ein Recht, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 1/20 R).