Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Ist es möglich, einen Profifußballverein wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu befreien? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 um 10.45 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 12/20 R).
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 ist Dr. Jens Kaltenstein zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des für das soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehinderten- und Elterngeldrecht sowie den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senats. Die Ernennungsurkunde ist ihm im Rahmen einer Feierstunde im Bundessozialgericht vom Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel überreicht worden.
Der Vizepräsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Thomas Voelzke ist mit Ablauf des 30. November 2021 in den Ruhestand getreten. Die Entlassungsurkunde war ihm im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel überreicht worden.
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel verabschiedete am 25. November 2021 im Elisabeth-Selbert-Saal den bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Thomas Voelzke und die Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Peter Becker und Pablo Coseriu aus dem Richterdienst. Zeitgleich wurden Dr. Jens Kaltenstein zum Vorsitzenden Richter und Karen Krauß zur Vorsitzenden Richterin ernannt sowie Julia Hahn, Dr. Bettina Karl, Dr. Frank Bockholdt und Dr. Benjamin Schmidt in ihrem Amt als neu gewählte Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht begrüßt.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 11. November 2021 entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist (Aktenzeichen B 14 AS 15/20 R).
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2021 entschieden (Aktenzeichen: B 1 KR 7/21 R).
Führt die Zahlung einer Entschädigung für einen Nichtvermögensschaden wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens zu einer Berücksichtigung als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II? Darüber wird der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 11. November 2021 ab 10.00 Uhr in zwei Verfahren verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen: B 14 AS 15/20 R und B 14 AS 16/20 R).
Haben gleichgeschlechtliche Ehepaare einen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung? Darüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2021 ab 14.30 Uhr verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen: B 1 KR 7/21 R).
Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Oktober 2021 in drei Fällen entschieden (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R).
Sind Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, in dieser Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Oktober 2021 ab 10.00 Uhr in drei Fällen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung im Elisabeth-Selbert-Saal mündlich verhandeln und Entscheidungen verkünden (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R).
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 30. September 2021 entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind
(Aktenzeichen B 9 V 1/19 R).
Umfasst die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin, die auf mögliche Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind? Mit dieser Frage befasst sich der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 30. September 2021 um 11.00 Uhr (Aktenzeichen B 9 V 1/19 R).
Am 21. September 2021 besuchte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zusammen mit seiner Ehefrau Elke Büdenbender das Bundessozialgericht in Kassel, wo sie vom Präsidenten des Gerichts Rainer Schlegel begrüßt wurden.
Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist Dr. Frank Bockholdt zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist Dr. Miriam Meßling zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Sie übernimmt den Vorsitz des für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen
4. Senats.
Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink tritt mit Ablauf des 31. August 2021 in den Ruhestand.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 ist Dr. Benjamin Schmidt zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.
Prof. Dr. Peter Becker ist mit Erreichen der Altersgrenze am 30. Juni 2021 in den Ruhestand getreten.
Eine früher in Deutschland lebende Rentnerin erhält auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie inzwischen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung vom heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 9 V 1/20 R).
Erhält eine früher in Deutschland lebende Rentnerin auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt? Mit dieser Frage befasst sich der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 um 10.45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Kann eine private Unfallrente den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit die Opferentschädigung mindern? Diese Frage beantwortet der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 um 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 9 V 1/20 R).
Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 A 2/20 R).
Dürfen Krankenkassen durch Gesetz angeordnete Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern? Hierüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 18. Mai 2021 um 10.00 Uhr mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 A 2/20 R).
Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben.