Das Bundessozialgericht auf LinkedIn
Seit April 2025 nutzt das Bundessozialgericht das soziale Netzwerk LinkedIn im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer von LinkedIn können den Beiträgen der Pressestelle des Bundessozialgerichts unter linkedin.com/company/bundessozialgericht-de folgen.
Die Informationen auf linkedin.com/company/bundessozialgericht-de werden zeitgleich mit den Informationen auf unserer Internetseite und auf Mastodon veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass LinkedIn nicht für Anfragen an die Pressestelle des Bundessozialgerichts zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anfragen über LinkedIn nicht beantwortet werden.
Auch Verfahrensanträge oder verfahrensbezogene Nachrichten können nicht über LinkedIn eingereicht werden. Hierfür nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten.
LinkedIn ist ein soziales Netzwerk, das vom Microsoft-Konzern betrieben wird. Wir weisen darauf hin, dass die Plattform von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Das Bundessozialgericht hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Nutzerdatenspeicherung durch den Betreiber der LinkedIn-Plattform sowie auf die jederzeitige Verfügbarkeit des Dienstes.