Das Bundessozialgericht auf Mastodon
Seit März 2023 nutzt das Bundessozialgericht den Mikroblogging-Dienst Mastodon im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer von Mastodon können den Beiträgen der Pressestelle des Bundessozialgerichts unter @Bundessozialgericht@social.bund.de folgen.
Die Toots auf @Bundessozialgericht@social.bund.de werden zeitgleich mit den Informationen auf unserer Internetseite und auf LinkedIn veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass Mastodon nicht für Anfragen an die Pressestelle des Bundessozialgerichts zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anfragen über Mastodon nicht beantwortet werden.
Auch Verfahrensanträge oder verfahrensbezogene Nachrichten können nicht über Mastodon eingereicht werden. Hierfür nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten.
Der Mikroblogging-Dienst Mastodon ist ein dezentraliertes soziales Netzwerk, das von der Mastodon gGmbH betrieben wird. Bei Mastodon existieren viele individuelle miteinander vernetzte Instanzen, die von Privatpersonen oder anderen Stellen in Eigenverantwortung betrieben werden. Der Mastodon-Account des Bundessozialgerichts nutzt die Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der BfDI betreibt die Mastodon-Instanz als datenschutzkonforme Alternative zu anderen Mikroblogging-Diensten.