Bundessozialgericht

Elektronischer Rechtsverkehr

Schreibtisch mit Bildschirmen, Tastatur und Mouse

Beteiligte können beim Bundessozialgericht Verfahrensanträge und Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einreichen.

Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse müssen ab dem 1. Januar 2022 vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln (§ 65d Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).

Aktuelle Informationen über Störungen des elektronischen Rechtsverkehrs sind auf folgenden Internetseiten verfügbar:

Übermittlungswege

Seit dem 1. Januar 2018 sind für das elektronische Einreichen von Verfahrensanträgen und Schriftsätzen folgende Übermittlungswege zulässig:

  • für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),
  • für Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),
  • für alle der Versand über ein De-Mail-Konto an die De-Mail-Adresse des Bundessozialgerichts mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur und Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur,
  • das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).

Die elektronische Übermittlung von Verfahrensanträgen und Schriftsätzen auf anderem Weg, insbesondere per einfacher E-Mail, ist nicht rechtswirksam.

Rechtliche Grundlagen

Der elektronische Rechtsverkehr beruht auf § 65a Sozialgerichtsgesetz und § 65d Sozialgerichtsgesetz.

Die Regelungen zur Kommunikation über ein DE-Mail-Konto finden sich im DE-Mail-Gesetz.

Die wesentlichen technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs sind in folgender Verordnung und Bekanntmachung geregelt:

Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Elektronische Prozessakte

Informationen zur elektronischen Prozessakte beim Bundessozialgericht finden Sie hier.

Zusatzinformationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK