Kontakt für Prozessvertreterinnen und Prozessvertreter
Informationen und Übermittlung von Verfahrensanträgen und Schriftsätzen
Briefpost:
Bundessozialgericht
34114 Kassel
Eilbriefe, Pakete und Päckchen:
Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
Telefon: +49 (0) 561 3107 1
Telefax: +49 (0) 561 3107 475
Verfahrensbeteiligte können Verfahrensanträge und Schriftsätze auch elektronisch einreichen. Die zulässigen Übermittlungswege finden Sie unter Elektronischer Rechtsverkehr. Bitte beachten Sie, dass eine einfache E-Mail nicht genügt, um Verfahrensanträge und Schriftsätze rechtswirksam einzureichen.
Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse müssen vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln (§ 65d Satz 1 Sozialgerichtsgesetz). Gleiches gilt ab 1. Januar 2026 für Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen, selbstständige Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung für ihre Mitglieder, berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft für ihre Mitglieder, Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Zusammenschlüsse solcher Verbände für ihre Mitglieder oder für andere Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder, Vereinigungen, deren satzungsgemäße Aufgaben die gemeinschaftliche Interessenvertretung, die Beratung und Vertretung der Leistungsempfänger nach dem Sozialen Entschädigungsrecht oder der Menschen mit Behinderungen wesentlich umfassen und die unter Berücksichtigung von Art und Umfang ihrer Tätigkeit sowie ihres Mitgliederkreises die Gewähr für eine sachkundige Prozessvertretung bieten, für ihre Mitglieder, juristische Personen, deren Anteile sämtlich im wirtschaftlichen Eigentum einer der vorgehend bezeichneten Organisationen stehen, wenn die juristische Person ausschließlich die Rechtsberatung und Prozessvertretung dieser Organisation und ihrer Mitglieder oder anderer Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder entsprechend deren Satzung durchführt, und wenn die Organisation für die Tätigkeit der Bevollmächtigten haftet (§ 65d Satz 2 Sozialgerichtsgesetz).
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