Bundessozialgericht

Informationen in Leichter Sprache

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Herzlich willkommen auf der Internet-Seite
vom Bundes-Sozial-Gericht.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
Leichte Sprache können viele Menschen besser verstehen.

Informationen zum Bundes-Sozial-Gericht in Leichter Sprache

Das Bundes-Sozial-Gericht

In Deutschland gibt es 5 wichtige Gerichte.
Man sagt auch: oberste Gerichts-Höfe.
Die obersten Gerichts-Höfe sind für ganz Deutschland zuständig.

  • Der Bundes-Gerichts-Hof in Karlsruhe.
  • Das Bundes-Verwaltungs-Gericht in Leipzig.
  • Der Bundes-Finanz-Hof in München.
  • Das Bundes-Arbeits-Gericht in Erfurt.
  • Das Bundes-Sozial-Gericht in Kassel.

Das Bundes-Sozial-Gericht gibt es seit dem 11. September 1954.
Die erste Sitzung war am 23. März 1955.

Für das Bundes-Sozial-Gericht gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Sozial-Gerichts-Gesetz.
Dort steht, wie das Bundes-Sozial-Gericht arbeitet.

Was macht das Bundes-Sozial-Gericht?

Das Bundes-Sozial-Gericht ist ein Revisions-Gericht.

Das heißt:
Man geht nur dann zum Bundes-Sozial-Gericht,
wenn man vorher bei einem Landes-Sozial-Gericht war.

In Deutschland gibt es 68 Sozial-Gerichte.
Für jedes Bundes-Land gibt es ein Landes-Sozial-Gericht.
Das Landes-Sozial-Gericht ist für das Bundes-Land zuständig.

Man geht immer zuerst zu dem Sozial-Gericht in seiner Nähe.
Das Sozial-Gericht entscheidet dann.
Das nennt man auch: Das Gericht fällt ein Urteil.

Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist,
dann kann man das sagen.
Man sagt auch: Man geht in Berufung.
Das macht man bei dem Landes-Sozial-Gericht.

Das Landes-Sozial-Gericht prüft den Fall noch mal.
Das Landes-Sozial-Gericht fällt ein Urteil.
Das Landes-Sozial-Gericht sagt auch:
Bei dem Urteil ist eine Revision zugelassen.

Revision heißt:
Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist,
dann kann man zum Bundes-Sozial-Gericht gehen.

Manchmal hat das Landes-Sozial-Gericht die Revision nicht zugelassen.
Dann kann man trotzdem zum Bundes-Sozial-Gericht gehen.
Man muss dann eine Nicht-Zulassungs-Beschwerde einlegen.

Das Bundes-Sozial-Gericht prüft:
Hat das Landes-Sozial-Gericht richtig entschieden?
Oder hat das Landes-Sozial-Gericht einen Fehler gemacht?
Hat sich das Landes-Sozial-Gericht an die Gesetze gehalten.

Die Urteile vom Bundes-Sozial-Gericht sind wichtig
für die anderen Gerichte in Deutschland.

Die anderen Sozial-Gerichte sollen sich an das Urteil
von dem Bundes-Sozial-Gericht halten.

Für welche Sachen ist das Bundes-Sozial-Gericht zuständig?

Zum Beispiel, wenn es bei diesen Sachen Streit gibt:

  • Arbeitslosen-Geld
  • Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende
  • Sozial-Hilfe
  • Renten-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Kranken-Versicherung
  • Pflege-Versicherung
  • Künstler-Sozial-Versicherung
  • Entschädigungen für Gewalt-Opfer, Kriegs-Opfer und Soldaten
  • Entschädigung bei Impf-Schäden
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfen für Asyl-Bewerber
  • Eltern-Geld und Erziehungs-Geld

Wann kann man beim Bundes-Sozial-Gericht klagen?

Nicht alle Menschen können einfach
zum Bundes-Sozial-Gericht gehen.
Es reicht nicht aus, wenn man sagt:
Das Urteil vom Landes-Sozial-Gericht war falsch.

Dafür gibt es Regeln.

Zum Beispiel:

  • Das Landes-Sozial-Gericht muss sagen:
    Mit diesem Urteil kann man in die Revision gehen.
  • Die Sache muss wichtig sein für ganz Deutschland.
    Nicht nur für eine Person.
  • Das Urteil vom Landes-Sozial-Gericht passt nicht
    zu den Entscheidungen von den anderen wichtigen Gerichten.
  • Das Sozial-Gericht hat einen schweren Fehler gemacht.
    Das nennt man einen Verfahrens-Fehler.

Dann kann man zum Bundes-Sozial-Gericht gehen.
Das Bundes-Sozial-Gericht prüft dann den Fall.

Wie viel Geld muss man für einen Prozess beim Gericht bezahlen?

Die Bürger müssen meistens kein Geld
an das Sozial-Gericht bezahlen.

Aber manchmal kostet das Gericht auch Geld.
Zum Beispiel, wenn es nicht um eine Person geht.
Sondern, wenn es um ein Amt geht.

Dazu kommen aber noch mehr Kosten.

Zum Beispiel:

  • Das Geld für einen Anwalt oder eine Anwältin.
    Das Geld muss jeder selbst bezahlen.

Prozess-Kosten-Hilfe

Wer wenig Geld hat, kann Hilfe bekommen.
Das nennt man: Prozess-Kosten-Hilfe.
Dann muss man vielleicht kein Geld bezahlen.
Oder man muss weniger Geld bezahlen.
Oder man kann das Geld in Raten bezahlen.

Ausfüllen eines Prozess-Kosten-Hilfe-Antrages
Wenn man einen Antrag auf Prozess-Kosten-Hilfe stellt,
dann muss man genau aufschreiben, wie viel Geld man hat.
Dazu gibt es ein Blatt.
Das Blatt können Sie ausdrucken und dann ausfüllen.

Hier kommen Sie zu dem Blatt:

Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe"

Informationen zur Internet-Seite vom Bundes-Sozial-Gericht in Leichter Sprache

Hier erklären wir Ihnen unsere Start-Seite.
Und die Haupt-Bereiche unserer Internet-Seite.

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