Bundessozialgericht

Prozesskosten

Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist in allen Instanzen und damit auch beim Bundessozialgericht für Bürgerinnen und Bürger, die als Versicherte, sonstige Leistungsempfänger oder als Menschen mit Behinderungen klagen (beziehungsweise verklagt werden) grundsätzlich gerichtskostenfrei; ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten betreffend überlange Gerichtsverfahren.

Sonstige Kläger und Beklagte haben für jede Streitsache eine pauschale Gebühr (für das Verfahren vor den Sozialgerichten: 150 Euro, vor den Landessozialgerichten: 225 Euro, vor dem Bundessozialgericht: 300 Euro) zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung zu ihren Gunsten ausgeht.

Gerichtsgebühren nach Streitwert, wie in anderen Gerichtszweigen üblich, fallen in Verfahren an, an denen kein Versicherter beteiligt ist (zum Beispiel bei Erstattungsstreitigkeiten zwischen Leistungsträgern oder in Vertragsarztsachen).

Außergerichtliche Kosten

Außergerichtliche Kosten hingegen, wie sie insbesondere durch die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten entstehen, hat der Beteiligte in der Regel selbst zu tragen, wenn er im Rechtsstreit unterliegt. Aufwendungen von Behörden sind in den gerichtskostenfreien Verfahren jedoch nie zu erstatten.

Prozesskostenhilfe

Ein bedürftiger Beteiligter, der die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn der Rechtsstreit nicht mutwillig geführt wird und hinreichende Aussicht auf einen Prozesserfolg besteht. Die Kosten des Prozessbevollmächtigten werden dann je nach Einkommens- und Vermögenslage entweder ganz von der Staatskasse getragen oder dem Betroffenen wird eine Ratenzahlung zugebilligt.

Einem Antrag auf Prozesskostenhilfe muss das aktuelle Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" als Anlage beigefügt werden. Dieses Formular können Sie herunterladen, anschließend ausdrucken und handschriftlich ausgefüllt mit Ihrem Antrag beim Bundessozialgericht einreichen.

Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Unter Formulare auf dem Justizportal des Bundes und der Länder wird Ihnen - neben weiteren bundeseinheitlichen Formularen - ein elektronisch ausfüllbares Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung gestellt, das anschließend ebenfalls auszudrucken, zu unterschreiben und mit Ihrem Antrag beim Bundessozialgericht einzureichen ist.

Zusatzinformationen

Kontakt

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Prozesskosten

In diesem Gebärdensprach-Film geben wir Ihnen Informationen zu den Prozesskosten.

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