Bundessozialgericht

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Friedrich Sprang verstorben

Ausgabejahr 2017
Nummer 01
Datum 26.01.2017

Am 21. Januar 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Friedrich Sprang im Alter von 84 Jahren verstorben.

Dr. Sprang wurde am 4. April 1932 in Westfalen geboren. Von 1953 bis 1956 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Göttingen. Im Dezember 1956 legte Dr. Sprang die erste und - nach Promotion zum Dr. jur. - im Jahre 1961 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Von Januar 1962 bis Mai 1963 war er Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Hannover und im Bereich Strafvollzug, ab Juni 1963 Richter an den Sozialgerichten Braunschweig und Osnabrück. Nach seiner Abordnung an das Landessozialgericht Niedersachsen wurde er im März 1978 zum Richter am Landessozialgericht ernannt.

Im Oktober 1980 wurde er Richter am Bundessozialgericht. Hier war er zunächst sieben Jahre im 2. Senat, danach im 8. und 10. Senat tätig. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Juli 1995 führte er ab Mai 1993 den Vorsitz des damals für die Knappschaftsversicherung und Unfallversicherung für den Bergbau sowie für Konkursausfallgeld und Kindergeld zuständigen 8. und 10. Senats.

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