Bundessozialgericht

Richter am Bundessozialgericht Andreas Schriever tritt in den Ruhestand

Ausgabejahr 2017
Nummer 08
Datum 28.02.2017

Herr Richter am Bundessozialgericht Andreas Schriever tritt Ende Februar 2017 in den Ruhestand.

Andreas Schriever wurde 1951 in Osnabrück geboren. Er studierte ab 1972 in Münster Rechtswissenschaften, legte im Oktober 1976 die erste und im Februar 1979 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Am 7. März 1979 trat er in die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war dort beim Landgericht Osnabrück, am Amtsgericht Meppen sowie bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück tätig. Von 1986 bis 1988 war er an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet. Im November 1988 erfolgte - mit dem Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit - seine Ernennung zum Richter am Landessozialgericht. Am 1. Januar 1993 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt ernannt.

Im Juli 1995 wurde Andreas Schriever zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Hier gehörte er dem für Kranken-, Künstlersozial- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senat an, zuletzt als dessen stellvertretender Vorsitzender.

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