Bundessozialgericht

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Norbert Schneider-Danwitz verstorben

Ausgabejahr 2018
Nummer 1
Datum 12.01.2018

Am 31. Dezember 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Norbert Schneider-Danwitz im Alter von 83 Jahren verstorben.

Norbert Schneider-Danwitz war zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in der nordrhein­westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, danach längere Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht und wechselte im Anschluss daran an das Landessozialgericht Niedersachsen.

Ab Februar 1978 gehörte Norbert Schneider-Danwitz dem Bundessozialgericht an. Im Januar 1992 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und übernahm den Vorsitz des 3. und 14. Senats des Bundessozialgerichts, damals zuständig für das Leistungserbringungsrecht der Krankenversicherung; die Pflegeversicherung, die Künstlersozialversicherung und das Recht des Erziehungsgeldes.

Der Fachwelt war er vor allem durch seine Kommentierung zentraler Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens im Gesamtkommentar Sozialgesetzbuch / Sozialversicherung bekannt.

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