Bundessozialgericht

Blindengeld bei Alzheimer?

Ausgabejahr 2018
Nummer 30
Datum 07.06.2018

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 14. Juni 2018 ab 12.15 Uhr (Aktenzeichen: B 9 BL 1/17 R) mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, Blindengeld beanspruchen können (vergleiche hierzu schon Termintipp Nr. 10/15).

Die Klägerin leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das beantragte Blindengeld lehnte der Beklagte ab. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen, das Landessozialgericht der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, nachweislich liege bei der Klägerin eine zerebrale Schädigung mit hochgradiger Einschränkung aller Sinnesfunktionen vor. Ob das visuelle System stärker betroffen sei als die anderen Sinnesmodalitäten sei unbeachtlich. Das Bundessozialgericht habe seine Rechtsprechung aufgegeben, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens für den Nachweis der Blindheit erforderlich sei (BSG Urteil vom 11. August 2015 - B 9 BL 1/14 R).

Mit seiner Revision rügt der beklagte Freistaat, allein der Verlust der kognitiven Verarbeitungsfähigkeit könne keine Blindheit im Sinne des Blindengeldes bedingen. Blindengeld sei kein Bewusstlosengeld.

Hinweis auf Rechtsvorschriften

Bayerisches Blindengeldgesetz (BayBlindG idF vom 24.07.2013 <GVBl. S. 464>)
<Auszug> Artikel 1: Anspruch

(1) Blinde und taubblinde Menschen erhalten auf Antrag, soweit sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern haben ….. zum Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen ein monatliches Blindengeld.

(2) Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind gelten auch Personen,

1. deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt,

2. bei denen durch Nummer 1 nicht erfasste Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad bestehen, dass sie der Beeinträchtigung der Sehschärfe nach Nummer 1 gleichzuachten sind.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK