Bundessozialgericht

Neuer Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz

Ausgabejahr 2020
Nummer 2
Datum 02.01.2020

Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz ist zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 12. Senats (Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung).

Nach seiner juristischen Ausbildung war Andreas Heinz, geboren 1963, ab September 1991 zunächst als Richter am Landgericht Koblenz tätig. Nach seinem Wechsel in die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit wurde er im Februar 1995 zum Richter am Sozialgericht und im März 1999 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. In den Jahren 1996 bis 1997 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht und von 2000 bis 2003 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Ab Februar 2003 war er als Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz tätig. Am 1. August 2008 nahm Andreas Heinz seine Tätigkeit als Richter am Bundessozialgericht auf. Dort war er bis Ende 2016 in dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat tätig. Seit Januar 2017 ist er Mitglied im 12. Senat und dessen stellvertretender Vorsitzender. Von Juli 2009 bis Ende Juni 2017 war Andreas Heinz zudem IT-Referent. Er ist seit dem 1. Januar 2015 Mitglied des Präsidiums und seit dem 1. Januar 2016 Vorsitzender des Veröffentlichungsausschusses der Herausgebergesellschaft der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts.

Herr Heinz ist Mitherausgeber sowie Mitautor in Handbüchern und Kommentaren, insbesondere zum Unfallversicherungsrecht, Arbeitsförderungsrecht und zum Verfahrensrecht.

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