Bundessozialgericht

Dr. Bettina Karl zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt

Ausgabejahr 2022
Nummer 3
Datum 03.01.2022

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist Dr. Bettina Karl zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.

Dr. Bettina Karl wurde 1975 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und nach Abschluss des zweiten Staatsexamens war Dr. Karl von 2002 bis 2005 für Anwaltskanzleien in
München und für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Luxemburg tätig. Im Jahr 2006 schloss sie ihre Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hermann Nehlsen im Bereich des Heim-, Erb- und Betreuungsrechts ab („Der Betreute als Erblasser mit besonderer Berücksichtigung von § 14 HeimG“). Nach einer Tätigkeit im Bereich des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums von 2005 an war Dr. Karl ab 2009 hauptamtliche Ausbilderin der Rechtsreferendare bei der Regierung von Oberbayern. 2011 trat sie in den Richterdienst der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit ein. Von 2013 bis 2015 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet; anschließend war sie beim Sozialgericht München tätig. Im Jahr 2017 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.

Nebenamtlich ist Dr. Karl als Ausbilderin der Rechtsreferendare und als Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt in Bayern tätig. Sie ist ausgebildete Mediatorin und Güterichterin. Als Autorin befasst sie sich insbesondere mit dem Prozessrecht, dem Recht der Sozialen Entschädigung und dem Recht der Grundsicherung.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Bettina Karl dem für gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat zugewiesen.

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