Bundessozialgericht

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Wenner tritt in den Ruhestand

Ausgabejahr 2022
Nummer 11
Datum 31.03.2022

Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Wenner mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Prof. Dr. Wenner, im Mai 1956 in Mühlheim an der Ruhr geboren, war 1985, nach einer an die juristische Ausbildung anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht der Universität Bonn, in den richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Nach Stationen am Sozialgericht Dortmund, einer Abordnung an das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wurde er 1992 zum Richter am Landessozialgericht ernannt.

Im Juli 1995 folgte die Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht und im August 2008 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht. Seitdem übt Ulrich Wenner den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats aus, dem er schon seit seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht angehört hatte. Von August 2014 bis August 2016 war er zusätzlich als Vorsitzender des für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senat des Gerichts tätig.

Prof. Dr. Wenner ist der breiten Fachöffentlichkeit durch Vortragstätigkeiten sowie als Herausgeber und Autor auf verschiedenen Gebieten des Sozialrechts bekannt. Er war zudem von November 2009 bis November 2021 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und von 2003 bis 2012 Mitglied der Jury für die jährliche Vergabe des Kölner Sozialrechtspreises.

Ulrich Wenner ist nebenamtlich als Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main tätig. Diese Tätigkeit wird er, wie die seit 1991 ausgeübte Prüfertätigkeit beim Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen, auch nach Eintritt in den Ruhestand fortführen.

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