Bundessozialgericht

Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes unfallversichert?

Ausgabejahr 2022
Nummer 22
Datum 21.06.2022

Steht ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 2 U 20/20 R).

Mitte Januar 2018 hielt sich der volljährige Kläger erlaubterweise in der Schulpause zur Erholung mit zwei Mitschülern im Stadtpark in unmittelbarer Nähe seiner Schule auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen. Der Aufenthalt im Stadtpark habe nicht unter Versicherungsschutz gestanden, weil er nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfolgt sei. Der Einflussbereich der Schule habe ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit am Schultor geendet.

Mit seiner Revision rügt der Kläger, Versicherungsschutz als Schüler bestehe wäh-rend der Schulpause auch außerhalb des Schulgeländes. Der Stadtpark werde von der Schulleitung als erweiterter Schulhof angesehen und als solcher behandelt.

Hinweis auf Rechtsvorschriften

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung

§ 8 Arbeitsunfall (idF des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen…

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes (idF des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

(1) Kraft Gesetzes sind versichert,

8.

a) …

b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK