Bundessozialgericht

Sturz von der Klinik-Toilette unfallversichert?

Ausgabejahr 2025
Nummer 12
Datum 10.06.2025

Ist eine Patientin in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses beim Sturz von der Toilette gesetzlich unfallversichert? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 um 10 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 6/23 R).

Die Klägerin wurde in der Schlaganfallstation (Stroke Unit) eines Krankenhauses wegen einer Hirnblutung mit Sprachstörungen und Halbseitenlähmung auf Kosten einer Krankenkasse stationär behandelt. Am Unfalltag begleitete sie ein Pfleger ins Badezimmer, verließ aber den Raum, als die Klägerin auf der Toilette saß. Während des Badezimmeraufenthalts stürzte sie und verletzte sich am rechten Arm.

Das Begehren auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls blieb bei der Beklagten und den Vorinstanzen erfolglos. Der Gang zur Toilette sei der unversicherten privaten Sphäre zuzurechnen. Bei natürlicher Betrachtungsweise sei der gesamte Badezimmeraufenthalt unversichert.

Mit der Revision rügt die Klägerin insbesondere einen Verstoß gegen § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a SGB VII.

Hinweise zur Rechtslage:
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes (idF des Gesetzes vom 9.12.2004, BGBl. I S. 3299 mWv 1.1.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.4.2012, BGBl. I S. 579)

(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. …
15. Personen, die

a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten…

§ 8 Arbeitsunfall (idF des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBl. I S. 1254 mWv 1.1.2007)

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)…

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