Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Professorin Sabine Knickrehm in den Ruhestand getreten
Ausgabejahr 2026
Nummer 1
Datum 02.01.2026
Professorin Sabine Knickrehm ist am 1. Januar 2026 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Professorin Sabine Knickrehm, in Hamburg geboren und aufgewachsen, absolvierte dort zwischen 1978 und 1985 die einstufige Juristenausbildung. Im Anschluss arbeitete sie zunächst als Rechtsanwältin in einer arbeits- und sozialrechtlich ausgerichteten Kanzlei, bevor sie im Januar 1986 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht wechselte. Noch im selben Jahr nahm sie ihre Tätigkeit als Richterin in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit auf. Bis Ende 1990 war Professorin Knickrehm am Sozialgericht Frankfurt am Main tätig, bevor sie im Januar 1991 an das Hessische Landessozialgericht wechselte.
Nach ihrer Wahl zur Richterin am Bundessozialgericht nahm sie dort ihren Dienst im April 2003, als fünfte Frau bei insgesamt 42 Richterinnen und Richtern auf. Zunächst war sie mit Fragen des sozialen Entschädigungsrechts sowie des Schwerbehinderten-, Kindergeld- und Erziehungsgeldrechts sowie der landwirtschaftlichen Alterssicherung betraut. Im Juli 2007 wurde sie Mitglied des neu geschaffenen 14. Senats des Bundessozialgerichts, der mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst war, ebenso wie der 4. Senat, dem sie ab September 2008 angehörte.
Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht im August 2016 übernahm Professorin Sabine Knickrehm den Vorsitz des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats. Im Juli 2021 wechselte sie in den die Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Kinderzuschlagsrecht zuständigen 14. beziehungsweise 7. Senat und war ab 1. Januar 2024 zudem Vorsitzende des für die Arbeitsförderung zuständigen 11. Senats.
Während ihrer Zeit am Bundessozialgericht hat sich Professorin Sabine Knickrehm neben ihrer richterlichen Tätigkeit vielfältig für das Gericht engagiert. Sie war mehrere Jahre Mitglied des Präsidiums, Vorsitzende des Richterrats und der Bibliothekskommission.
Ihr wissenschaftliches Tätigkeitsfeld ist breit gefächert. Sie ist Autorin zahlreicher Kommentierungen unter anderem zum SGB II und zum
Sozialen Entschädigungsrecht, Autorin von Aufsätzen und Buchbeiträgen, Herausgeberin von Kommentaren und Monographien. Als Lehrbeauftragte unterrichtete sie bis zum Wintersemester 2021/22 an der Universität Kassel. Seit dem Sommersemester 2017 ist sie Lehrbeauftragte an der Universität Göttingen, die ihr im April 2024 die Honorarprofessur verlieh. Professorin Knickrehm ist zudem unter anderem Mitglied des Beirats für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Vorsitzende des Vorstands des Deutschen Sozialrechtsverbands e.V. und Mitglied
der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.