Bundessozialgericht

B 1 KR 3/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 5 KR 3223/22, 13.12.2023

Ist die pauschalierte, fachabteilungsbezogene Festlegung von pflegesensitiven Bereichen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 PpUGV in der ab dem 14.11.2020 geltenden Fassung vom 9.11.2020 in Zusammenschau mit § 6 Absatz 1 PpUGV, der ebIenfalls die pauschalierte Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen vorsieht, mit höherrangigem Recht (insbesondere § 137i Absatz 1 Satz 3 SGB V) vereinbar?

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