Bundessozialgericht

B 2 U 1/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L 6 U 25/20, 15.11.2023

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Rhinopathie/Hyposmie, die durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe am Arbeitsplatz verursacht worden ist (hier: berufsbedingte Einwirkungen von Ammoniak), als Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Absatz 2 SGB VII anerkannt werden?

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