Bundessozialgericht

B 2 U 1/25 R

Vorinstanz: Bayerisches Landessozialgericht, L 2 U 344/22, 27.11.2024

Ist nach § 8 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 SGB VII das Zurücklegen des Weges von einem Ort versichert, den der Versicherte nach einer Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit für mehrere private Verrichtungen von insgesamt mehr als zwei Stunden zum Ausgangspunkt einer Fahrt zu einem Ort der Verrichtung einer betrieblichen Tätigkeit genommen hat?

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