Bundessozialgericht

B 2 U 2/25 R

Vorinstanz: Sächsisches Landessozialgericht , L 2 U 154/20, 26.09.2023

Besteht Versicherungsschutz nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 SGB VII für das Zurücklegen des Weges von der Arbeitsstätte zur Wohnung, wenn die Wahl der konkreten Route mit einem höheren Sicherheitsgefühl auf dieser begründet wird, obwohl eine in Relation kürzere und schnellere sowie objektiv ungefährliche Alternativroute zur Verfügung steht?

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