Bundessozialgericht

B 2 U 5/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Niedersachen-Bremen, L 14 U 104/19, 12.04.2024

Besteht Versicherungsschutz nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 SGB VII beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges nach dem Ort der Tätigkeit, wenn für die mit einem Kfz durchgeführte Fahrt ein Weg gewählt wird, der relativ gesehen nicht unerhebliche, absolut gesehen indes geringe Abweichungen vom kürzesten Weg aufweist (hier: 7 km anstatt 4 km)?

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