Bundessozialgericht

B 2 U 18/23 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 1 U 1485/23, 25.09.2023

Zur Frage, ob während einer Unterbrechung eines versicherten Weges aus privaten Gründen der Schutz der Wegeunfallversicherung wieder auflebt, wenn der Versicherte eine Gefahr von dem benutzten Fahrzeug abwenden will, um den unterbrochenen, aber grundsätzlich versicherten Weg wieder aufnehmen zu können.

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