Bundessozialgericht

B 3 KR 2/25 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 5 KR 72/23, 07.03.2024

Zur Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Menschen mit Behinderungen und der konkreten Wohnverhältnisse bei der Versorgung Versicherter mit motorunterstützten Mobilitätshilfen.

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