Bundessozialgericht

B 3 KR 4/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 10 KR 701/22, 17.01.2024

Zur Auslegung des § 5 Absatz 2 AMPreisV hinsichtlich der Frage, ob bei der Berechnung der Festzuschüsse auf Rezepturarzneimittel vom Einkaufspreis der üblichen Abpackung eines verwendeten Stoffes beziehungsweise der erforderlichen Packungsgröße verwendeter Fertigarzneimittel auszugehen ist, selbst wenn bei der Zubereitung des Rezepturarzneimittels der Inhalt der üblichen Abpackung beziehungsweise Packungsgröße nicht vollständig verbraucht wird.

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