Bundessozialgericht

B 3 KR 15/24 R

Vorinstanz: Bayerisches Landessozialgericht, L 20 KR 279/22, 22.07.2024

Zum Anknüpfungspunkt für die Höhe von Zahlungen zum Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Belastungen an Heilmittelerbringer nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 COVID-19-Vst-SchutzV.

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