Bundessozialgericht

B 3 P 1/25 R

Vorinstanz: Sozialgericht Freiburg, S 9 P 1097/24, 11.11.2024

Welche Rechtsfolgen hat die Versäumnis der Frist aus Ziffer 3 Absatz 7 der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) in der Fassung vom 10.01.2022?

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