Bundessozialgericht

B 4 AS 8/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1849/21, 11.01.2024

Stellt eine dreimonatige Inhaftierung im Heimatland eine wesentliche Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet dar mit der Folge, dass die Fünfjahresfrist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II nach der Haftentlassung wieder neu beginnt?

Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte nach § 23 Absatz 3 Satz 6 SGB XII (hier im Falle eines Unionsbürgers).

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK