B 5 R 7/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 6 R 32/23, 10.04.2024
Zum Anspruch auf Kostenerstattung für Hörgeräte, wenn der Leistungsantrag zuerst bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt worden ist und diese sich auf die Zahlung eines Festbetrages beschränkt hat, den Antrag hinsichtlich der den Festbetrag übersteigenden Kosten aber an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeleitet hat unterlassen hat?
Lassen Hörgeräte, mit denen unter Testbedingungen ein um 5 Prozentpunkte höheres Sprachverstehen erreicht wird, wesentliche Gebrauchsvorteile erwarten, die sich nicht auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken?