Bundessozialgericht

B 5 R 10/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 2 R 311/20, 12.06.2024

Ist im Zusammenhang mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten davon auszugehen, dass sich ein ausländischer Elternteil mit der für einen gewöhnlichen Aufenthalt erforderlichen Dauerhaftigkeit im Sinne einer Zukunftsoffenheit im Bundesgebiet aufhält, wenn die dafür allein zuständige Ausländerbehörde zwar den Aufenthalt lediglich befristet oder auflösend bedingt gestattet hat, eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nach Fristablauf bzw Bedingungseintritt aber faktisch ausgeschlossen erscheint?

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