Bundessozialgericht

B 6 KA 1/25 R

Vorinstanz: Sozialgericht Mainz, S 2 KA 108/22, 08.01.2025

Kann die Leistung nach den Gebührenordnungspositionen 01747 und 01748 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (Aufklärungsgespräch und Durchführung eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysmen) nur einmal im Leben des Patienten abgerechnet werden?

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