Bundessozialgericht

B 7 AS 13/23 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 10 AS 311/19, 27.07.2023

Zu den Voraussetzungen für das Eingreifen der Rückausnahme vom Leistungsausschluss für Ausländer bei mindestens fünfjährigem gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 7 Absatz 1 Satz 4 SGB II.

Zum Vorliegen eines inlandsbezogenen Ausreisehindernisses im Sinne des Artikel 8 MRK (sogenannter faktischer Inländerstatus) als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG 2004.

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