Bundessozialgericht

B 8 AY 4/23 R

Vorinstanz: Bayerisches Landessozialgericht, L 8 AY 135/22, 09.03.2023

Ist für eine Anspruchseinschränkung nach § 1a Absatz 4 Satz 2 AsylbLG über den Wortlaut der Vorschrift hinaus als weiteres ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein pflichtwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten erforderlich und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen liegt ein solches vor?

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