Bundessozialgericht

B 8 SO 8/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 9 SO 49/23, 23.05.2024

Zur Berücksichtigung des Wunsches von Eheleuten, nebeneinander bestattet zu werden, im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.

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