B 8 SO 11/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 9 SO 432/21, 27.06.2024
Kommt ein Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Weiterleitung von Bundesmitteln für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegen das Land Nordrhein-Westfalen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 SGB XII AG NW in Verbindung mit § 46a Absatz 1 SGB XII auch in den Fällen in Betracht, in denen der Sozialhilfeträger Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) bewilligt und ausgezahlt hat, sich nachträglich jedoch eine dauerhafte volle Erwerbsminderung und damit eine Leistungsberechtigung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ergeben hat?