Bundessozialgericht

B 8 SO 14/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 3379/21, 07.11.2024

Zur örtlichen Zuständigkeit für Leistungen in einer ambulant betreuten Wohnmöglichkeit nach § 98 Absatz 5 SGB XII in Fällen, in denen sich der Leistungsberechtigte vor Eintritt in diese Wohnform für wenige Tage an einem anderen als dem bisherigen Aufenthaltsort aufgehalten hat (hier: Umzug von der eigenen Wohnung in die Wohnung der Tochter für zwei Tage).

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