Bundessozialgericht

B 10 ÜG 3/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 37 SF 124/23 EK AS, 13.11.2024

Unter welchen Voraussetzungen sind Anwaltskosten für die vorprozessuale Verfolgung des Anspruchs auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens als materieller Nachteil im Sinne des § 198 Absatz 1 S 1 GVG (vergleiche BVerwG, Urteil vom 27.2.2014 - 5 C 1/13 D und BGH, Urteil vom 23.1.2014 - III ZR 37/13) auszugleichen?

Inwieweit kann bei der Ermittlung der Bedeutung eines sozialgerichtlichen Verfahrens nach § 198 Absatz 1 S 2 GVG berücksichtigt werden, dass das Verfahren durch eine andere Gestaltung im Vorfeld (hier: Inanspruchnahme von Beratungshilfe) möglicherweise vermeidbar gewesen wäre?

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