Bundessozialgericht

B 11 AL 6/24 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 9 AL 87/22, 07.03.2024

Ist die Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitslosengeld beantragenden Personen, die sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und dabei ihr Bestimmungsrecht nach § 137 Absatz 2 SGB III in der Weise ausgeübt haben, dass der Anspruch (erst) zu einem bestimmten späteren, länger als drei Monate in der Zukunft liegenden Zeitpunkt entstehen soll, von einer weiteren Arbeitslosmeldung abhängig, weil die Wirkung der früheren Meldung erloschen ist?

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