Bundessozialgericht

B 12 BA 4/25 R

Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, L 5 BA 10029/21, 13.11.2024

Ist die Annahme einer abhängigen Beschäftigung bei einer Tätigkeit als Vorstandsvorsitzende eines privaten, nicht wirtschaftlichen Vereins als Zusammenschluss regionaler Zahnärzte ua mit dem Zweck, den zahnärztlichen Notdienst zu organisieren, bei einem durchschnittlichem zeitlichen Umfang von acht Stunden pro Woche und einer monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigung von 400 bis 500 Euro ausgeschlossen, wenn die Betroffenen davon ausgehen, dass es sich bei der Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt?

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