Bundessozialgericht

B 12 BA 6/23 R (voraussichtlicher Termin 25.09.2025)

Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 5 BA 1846/22, 19.04.2023

Ist das Arbeitsentgelt beitragsrechtlich hinreichend zugrunde gelegt, wenn der vereinbarte und den Mindestlohn nicht unterschreitende Arbeitsentgeltanspruch berücksichtigt wird, auch wenn dieser vereinbarungsgemäß nicht in Geld sondern allein durch eine Sachzuwendung erfüllt wurde?

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK