Bundessozialgericht

B 12 BA 12/23 R (voraussichtlicher Termin 13.05.2025)

Vorinstanz: Sächsisches Landessozialgericht, L 9 BA 15/20, 15.06.2023

Ist der prüfende Rentenversicherungsträger auch nach Insolvenzeröffnung zum Erlass eines Bescheides nach § 28p Absatz 1 Satz 5 SGB IV befugt, um Klarheit über die Höhe der von der Einzugsstelle anzumeldenden Forderungen zu schaffen?

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